AGB für Belegungspartner (externe Gruppen)

AGB-Gruppenbelegung

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Veranstaltervertrag (2022/2023)

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim (nachfolgend Musikakademie genannt) und der Vertragspartner führen die im Vertrag bezeichnete Veranstaltung gemeinsam durch.

2. Die im Vertrag bezeichnete Veranstaltung dient der Fortbildung und Pflege des instrumentalen und vokalen Musizierens, der Weiterbildung von Musiklehrern und Ensembleleitern, der Durchführung von berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen, der Durchführung von Arbeitstagungen und Begegnungen im Bereich der Musik, der Durchführung von Kursen für musikalisches Zusammenspiel, vokale und musikalische Ensemblearbeit, Pflege des musikalischen Brauchtums oder den allgemeinen Zielen der Musikakademie.

§ 2 Beiträge

1. Der Vertragspartner stellt den Kursleiter/Fortbildungsleiter sowie Teilnehmer für die durchzuführende Veranstaltung und etwaige eigene Dozenten. Der Kursleiter/Fortbildungsleiter hat für die Dauer der Veranstaltung anwesend zu sein.

2. Die Musikakademie stellt Seminarräume sowie bei Vereinbarung einen Konzertveranstaltungsraum für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung. Ansprüche auf bestimmte Räume bestehen nicht.

Darüber hinaus gewährleistet die Musikakademie die Unterbringung der Teilnehmer und Dozenten sowie Verpflegung der Teilnehmer und Dozenten in ihrer Einrichtung.

Die Unterbringung erfolgt in Ein- bis Mehrbettzimmern. Die Versorgung mit Mahlzeiten erfolgt nach tageszeitigem Bedarf in Form von Frühstück, Mittagessen, Kaffee / Kuchen und Abendessen. Getränke werden nicht von der Musikakademie gestellt, sondern sind von den Teilnehmern/Dozenten zu bezahlen.

3. a) Die Musikakademie berechnet dem Vertragspartner für Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen 36,00 Euro pro Tag für Kinder, Jugendliche bis 26 Jahren und 41,00 Euro für Erwachsene ab 27 Jahren. Kinder unter 5 Jahren sind kostenfrei, soweit diese kein eigenes Bett in Anspruch nehmen.

Soweit nach Verfügbarkeit Unterbringung in Einzelzimmern erfolgt, werden zusätzlich 11,00 Euro pro Tag und Person berechnet.

3. b) Soweit Veranstaltungsteilnehmer/Dozenten Übernachtungen nicht in Anspruch nehmen, wird eine Tagespauschale von 8,00 Euro pro Person berechnet.

3. c) Soweit Veranstaltungsteilnehmer/Dozenten nur eine Übernachtung in Anspruch nehmen, wird wegen des Reinigungsmehraufwands ein Zuschlag von 6,00 Euro erhoben.

3. d) Die Beiträge werden dem Vertragspartner von der Musikakademie als Gesamtrechnung berechnet. Einzelabrechnungen für Teilnehmer/Dozenten sind grundsätzlich nicht möglich.

4. Die Musikakademie ist berechtigt, einseitig die Beträge gem. Abs. 3 angemessen anzuheben, wenn die Zweckverbandsversammlung der Musikakademie dies beschließt oder die generelle Anhebung sachlich gerechtfertigt erscheint.

§ 3 Stornierung

1. Die Musikakademie und der Vertragspartner haben das Recht, bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag zu stornieren.

2. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt schuldet der Vertragspartner der Musikakademie 50 % des Beitrages im Sinne des § 2 Abs. 3.

3.a) 30 % des Beitrages im Sinne des § 2 Abs. 3 sind geschuldet, wenn die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als 10 % unterschritten wird. Dies erfolgt zu Zwecken der sicheren Kostenkalkulation der Musikakademie.

3.b) Nach Eingang der Meldung im Sinne des § 4 ist der volle Vergütungsbetrag im Sinne des § 2 Abs. 3 durch den Vertragspartner geschuldet. Geht die Meldung gemäß § 4 Abs. 1 mit einer geringeren Teilnehmerzahl nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gemäß § 4 Abs. 1 bei der Musikakademie ein, so gilt die ursprünglich vertraglich vereinbarte volle Teilnehmerzahl.

4. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es sich bei dem Durchführungsort um ein historisches Gebäude handelt, so dass Ansprüche ausscheiden, falls infolge gebäudebeschaffenheitsbedingter Nichtdurchführbarkeit (insbesondere im Winter mangelnde Beheizbarkeit) der Räume die Durchführung der Veranstaltung unmöglich ist.

§ 4 Durchführung des Vertrages

1. Der Vertragspartner meldet Kursbeginn, Kursende und Teilnehmerzahl verbindlich mit einer Frist von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf dem zugesandten Rückmeldebogen. Der Vertragspartner hat zugleich die gewünschten technischen und instrumentalen Ausstattungen aus dem Bestand der Musikakademie anzumelden und für den Fall der Teilnahme Minderjähriger erwachsene und befähigte Begleitpersonen zu stellen, denen die Aufsichtspflicht obliegt.

2. Die Haftung der Musikakademie ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

3. Der Vertragspartner versichert, mit der Veranstaltung keine gewerblichen Zwecke oder Zwecke der Gewinnerzielung zu verfolgen.

4. Ausschreibung und Veröffentlichung der Veranstaltung durch den Vertragspartner erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit der Musikakademie. Die Musikakademie überwacht die Durchführung der Veranstaltung hinsichtlich § 1 Abs. 2.

§ 5 Künstlersozialversicherungsbeiträge

Etwaig fällige Künstlersozialversicherungskassenbeiträge und etwaige Abgabenverpflichtungen, insbesondere Steuerabgaben trägt der Vertragspartner allein, wickelt diese selbständig mit der Künstlersozialversicherungskasse (KSK) ab und stellt die Musikakademie insoweit in voller Höhe frei. Die Musikakademie kann zu jeder Zeit vor Durchführung der Veranstaltung Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Künstlersozialversicherungsbeiträge in pauschalisierter Form beanspruchen.

§ 6 Urheberechtliche Ansprüche

§ 5 gilt analog für etwaige urheberrechtliche Ansprüche Dritter (z.B. GEMA). Bei Durchführung pädagogischer Konzerte bei freiem Eintritt übernimmt die Musikakademie nur die allgemeinen GEMA-Gebühren. Soweit neue Urheberwerke geschaffen werden, gilt § 8 Urheberrechtsgesetz, soweit nichts anderes vorher schriftlich vereinbart ist.

§ 7 Verhalten der Teilnehmer in der Bayerischen Musikakademie Alteglofsheim

Der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim ist Besitzberechtigter der Einrichtung Schloß Alteglofsheim und gegenüber dem Eigentümer (Freistaat Bayern) rechenschafts- und ersatzpflichtig.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Teilnehmer und Dozenten zu sorgfältigem Umgang mit den Einrichtungen anzuhalten und bei Beginn jeder Veranstaltung gesondert zur Pflicht auf sorgfältigen Umgang hinzuweisen.

Für die Haftung im Schadenfall gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vertragspartner hat das Nichtvertretenmüssen, darüber hinaus die Erfüllung der vorgenannten Anhaltungspflicht, zu beweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei der Feststellung von Schäden und der Verursacher von Schäden vollumfänglich mitzuwirken.

Eine eigene Haftung der Musikakademie kommt nicht in Betracht für auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Sachschäden.

Im Übrigen gilt die Hausordnung der Musikakademie für den Vertragspartner und seine Teilnehmer verbindlich.

§ 8 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Schriftformerfordernisses. Sollten dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt er im Übrigen wirksam. Er ist so auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck am besten erreicht wird.